Sie liegt im Landkreis Calw, rund 20 Kilometer südlich von Pforzheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9712 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75378
Vorwahlen
07052, 07084
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kleinwildbad, Kleinwildbad
Gemeinde Bad Liebenzell – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Liebenzell hat in den Jahren 2016 und 2023 den Bebauungsplan für die Flächen der Teilverlagerung der Firma Häberle neu aufgestellt. Der Bebauungsplan wurde im Juli 2023 geändert, um die Flächen in den Talwiesen als Sondergebiet für Lagerflächen baurechtlich zu sichern. Dies ermöglicht eine produktive und langfristige Nutzung dieser Fläche.
Die Firma Häberle hat Bauanträge und weitere Genehmigungen eingereicht, um die Teilverlagerung umzusetzen, die umfangreichen Verfahren stehen kurz vor dem Abschluss. Die Stadt Bad Liebenzell hat alle Grundstücke in den Jahren 2019/20 zurückgekauft, um der Firma Häberle entsprechende Flächen für die Verlagerung anbieten zu können.
Die Gesamtverlagerung der Firma Häberle hängt von der Änderung des Bebauungsplans für die Flächen zwischen dem Polarion und der Einfahrt zu den Talwiesen ab, da diese Flächen derzeit nur für Sportzwecke genutzt werden dürfen. Die Stadt und der Gemeinderat müssen diese Änderungen vornehmen, um die Grundlage für eine Gesamtverlagerung zu schaffen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.